Weite, die täuscht
Wer Mecklenburg-Vorpommern zum ersten Mal sieht, sieht Horizont. 2.000 Kilometer Ostseeküste, unzählige Seen, Buchenwälder, die zum UNESCO-Weltnaturerbe zählen. Was sich hinter dieser Kulisse verbirgt, wird unterschätzt – systematisch und hartnäckig.
Rostock ist einer der bedeutendsten Seehäfen Deutschlands, Knotenpunkt für Logistik und maritimen Handel mit direkter Verbindung nach Skandinavien. Die Werfttradition lebt fort, heute ergänzt durch maritime Hochtechnologie und Meeresforschung von internationalem Rang. Schwerin regiert nicht nur als Landeshauptstadt, sondern vernetzt eine Verwaltungs- und Dienstleistungsinfrastruktur, die das Rückgrat der Region bildet. Dazu kommt eine Landwirtschaft, die flächenmäßig zu den produktivsten Deutschlands gehört, und eine Windenergiebranche, die das Land schon lange vor dem bundesweiten Erneuerbaren-Boom geprägt hat. Mecklenburg-Vorpommern ist kein Randland – es ist ein unterschätzter Akteur.
Künstliche Intelligenz braucht mehr als guten Willen
Die Transformation durch KI macht vor Küstenlinien nicht halt. In der Landwirtschaft eröffnen datengetriebene Systeme neue Möglichkeiten der Ertragsoptimierung. Häfen und Logistikbetriebe stehen unter dem Druck, Prozesse zu automatisieren, die jahrzehntelang auf Erfahrung statt Algorithmen gebaut waren. Tourismus- und Gastgewerbeunternehmen, das wirtschaftliche Rückgrat vieler Kleinstädte und Gemeinden, sehen sich mit KI-gestützten Buchungsplattformen und Kommunikationstools konfrontiert, deren Potenzial kaum jemand systematisch ausschöpft.
Das grundlegende Problem ist dabei selten technischer Natur. Unternehmen scheitern nicht an der Verfügbarkeit von KI-Werkzeugen – sondern daran, dass niemand im Betrieb die Verantwortung trägt, sie einzuordnen, zu bewerten und zu steuern. Was entsteht, sind fragmentierte Einzellösungen, die nebeneinanderher existieren, ohne je ein kohärentes Ganzes zu bilden.
KI-Kompetenz, die ankommt – auch in Mecklenburg-Vorpommern
Christian Allner, M.A., arbeitet als externer KI-Kompetenzbeauftragter direkt mit Unternehmen zusammen – ortsnah, branchenoffen und ohne Eigeninteresse an bestimmten Technologielösungen. Im Fokus steht die Frage, die sich jeder Betrieb stellen sollte: Wo schafft KI tatsächlich Wert – und wie wird sie so eingebettet, dass dieser Wert bleibt?
Vom Logistikunternehmen im Rostocker Hafen über den landwirtschaftlichen Großbetrieb in der Mecklenburgischen Seenplatte bis hin zum mittelständischen Zulieferer in Greifswald – wer KI strukturiert angeht, statt sie auszuprobieren, entscheidet den Wettbewerb langfristig für sich.
Weitere Vorteile
- Analyse der Ist-Situation via Telefon oder E-Mail
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: 2 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere KI-Tätigkeiten inkl.: 6 Stunden pro Jahr
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz


Ablauf - So einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER KI-Kompetenzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER KI-Kompetenzbeauftragte analysiert alle schutzrelevanten KI-Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER KI-Kompetenzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Konzepts
SCHRITT 4: CONSULTING
DER KI-Kompetenzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um KI zur Verfügung
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Noch Fragen? Unsere FAQs
Der neue AI Act der Europäischen Union (EU-KI-VO) wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU (ABl. L 2024/1689) veröffentlicht, trat am 1. August 2024 in Kraft und gilt stufenweise ab dem 2. August 2026. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer KI-Beauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
Sobald Ihr Unternehmen KI-Systeme einsetzt, die unter die Hochrisiko-Kategorien des AI Acts fallen – etwa in den Bereichen Personalwesen, Kreditvergabe oder Sicherheitstechnik –, sind die Anforderungen der Verordnung für Sie verpflichtend. Dies gilt auch dann, wenn Sie externe Anbieter oder Dienstleister mit dem Einsatz solcher KI-Systeme beauftragen, da Sie als Betreiber in der Pflicht stehen.
Ja, der AI Act stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen: Wer KI-Systeme einsetzt, muss diese klassifizieren, dokumentieren und – je nach Risikoklasse – aufwändige Konformitätsprüfungen durchführen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann das schnell zur Belastung werden. Ein externer KI-Beauftragter kennt die regulatorischen Anforderungen, bewertet Ihre konkrete Situation und sorgt dafür, dass Sie compliant bleiben – ohne dass Sie intern teure Expertise aufbauen müssen.
Bei einem Verstoß gegen den AI Act drohen empfindliche Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Verbote für unzulässige KI-Praktiken können Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Verstöße gegen sonstige Pflichten – etwa bei Hochrisiko-KI-Systemen – können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Maßgeblich ist jeweils der höhere der beiden Beträge. Ein externer KI-Beauftragter unterstützt Sie dabei, Ihre KI-Systeme regelkonform einzusetzen und kostspielige Verstöße von vornherein zu vermeiden.
Nein, eine ständige Präsenz vor Ort ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass der KI-Kompetenzbeauftragte jederzeit Zugang zu den relevanten Informationen hat, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, und dass er für Unternehmensleitung, Mitarbeitende, Kunden und Behörden schnell und unkompliziert erreichbar ist – das ist auch remote oder auf Abruf problemlos möglich.